Barfuß in der Fahrschule?

Hallo, gibt es unter uns einen Fahrlehrer oder Fahrlehrerin? Oder jemanden, der/die barfuß in der Fahrschule gefahren ist?

Bislang war ich ja davon ausgegangen, dass es vollkommen in Ordnung ist, barfuß Auto zu fahren - und gehe auch weiterhin davon aus, sofern es sich um Privatfahrten handelt…

Aber wie ich soeben lernen musste, sind Fahrschulen offenbar wie andere Berufskraftfahrer an die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften gebunden, die ganz klar umschließendes Schuhwerk vorschreiben. Laut Wikipedia dürfen diese somit keine Fahrschüler barfuß fahren lassen, zumindest offiziell:

Viele Lkw Fahrer fahren ohne Schuhe. Die Druckluftbremsen erfordern keine Kraft und die Schaltung keine Kupplung.

Ob das deswegen in der Fahrschule Pflicht ist, weiß ich nicht. Aber ich kann eine Freundin fragen, die Fahrlehrerin ist.

Meine Vermutung ist, dass diese Unfallverhütungsvorschriften weniger mit dem Fahren selbst zu tun haben als vielmehr mit Be- und Entladetätigkeiten der Fahrer. Nicht Verkehrsunfälle sollen vermieden werden, sondern Verletzungen durch schwere Gegenstände o.ä.?!
Ist nur eine Vermutung, bin zu faul zum recherchieren.
In Fahrschulen wäre das dann irrelevant, die Vorschriften gelten aber trotzdem, weil Fahrlehrer als Berufskraftfahrer gelten.

Ich hatte nur deswegen nachgefragt, weil ich meine mich zu erinnern, dass irgendjemand mal von Fahrstunden ohne Schuhe geschrieben hatte (im Gelben noch…?)

So lange nichts passiert, kräht sowieso kein Hahn danach. Nur was, wenn doch? Da ich ein Verfechter des barfüßigen Autofahrens bin, interessieren mich natürlich auch die rechtlichen Grenzen.

So wie ich letztens lernen musste, dass es in Spanien offenbar tatsächlich verboten ist, barfuß Auto zu fahren. Bislang dachte ich immer, es wäre nirgendwo explizit verboten!

Die Fahrschule ist ja sicher auch berechtigt solche Dinge in ihren Verträgen zur Ausbildung festzulegen.

Wenn das einmal den Weg in einen Mustervertrag gefunden hat, dann ist es praktisch überall so. Quasi Gesetz. Und über solche Klauseln denkt ja niemand mehr nach dann.

Das offenbart doch wieder mal den ganzen Schwachsinn unserer Gesetzesentwickler.

Welchen technischen Unterschied macht es ob ich als Handelsvertreter mit meinem Privat- oder dem Firmenwagen fahre?

Weshalb muß ich dann keine Fausthandschuhe tragen?

Weshalb darf ich (zu Recht) kein Handy während der Fahrt nutzen, aber die Autoindustrie kreiert (mit amtlicher Zulassung) Autos mit einer „Klaviatur“ von insgesamt 82 (!) Tasten und elektronischen Bedienelementen sowie Touchscreen ?!
(Ich hatte auf Madeira solch einen Leihwagen - unglaublich ! Die Aufmerksamkeit war zwangsläufig mehr auf dem Inneren und den Anzeigen als auf der Straße.
Früher habe ich ohne hinzuschauen den Drehknopf für die Lüftung bedient und schon aus dessen Stellung die eingestellte Stufe erfühlt.
Der oben genannte machte die Suche unter 15 benachbarten, gleich aussehenden erforderlich und den Blick auf die kleine LCD-Anzeige um die aktuelle Einstellung zu finden.

Noch zwei kleine Highlights bürokratischer Poesie aus dem Agrarrecht (siehe dort - kein Fake !):

„Rindfleischetikettierungsüberwachungsaufgabenübertragungsgesetz“

Abgekürzt: RkReÜAÜG M-V

Und bisher gab es eine klare (?) Regel, dass Quattrokopter nur innerhalb der Sichtweite geflogen werden dürfen.
Das war dem Gesetzgeber aber anscheinend zu ungenau: Jetzt gibt es wohl eine Tabelle, bei der ich diverse Umstände (Drohnenmodel, Wetter usw usw eingebe um dann nachzuschauen ob ich meine Drohne noch sehe …

(Ich will hier raus !!!)

PS: Wie war das im Straßenverkehr?: „Man muss stets innerhalb der Sichtweite sein Fahrzeug zum Stehen bringen können.“

Nun bin ich ohne eine solche juristisch definierte tabellarische Hilfestellung auch im Straßenverkehr völlig verunsichert wie weit ich sehen kann …

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Ich bin aus den Vereinigten Staaten, habe aber Anfang der 80er meinen Führerschein in Deutschland gemacht. In Amerika fuhr ich schon vorher mit Daddy in seinem Automatikauto, hatte also von Gangschaltung null Ahnung.
Mein deutscher Fahrlehrer hatte seine Freude mit mir, gleich in der ersten Praxisstunde. Ich würgte den Wagen permanent ab, hatte einfach kein Feeling für Gas und Kupplung. Bis dann der Fahrlehrer, Andreas hieß er, sagte: „Jetzt zieh mal die Schuhe aus.“
Und siehe da, ohne Schuhe klappte es gleich ganz anders. Ich entwickelte offenbar viel schneller ein Gefühl für Gas und Kupplung und von da an ging alles irgendwie ganz einfach.
Meine gesamten Fahrstunden waren für mich barfuß, und es fühlte sich toll an.
Klitzekleiner Dämpfer: „Ford, zieh dir keine Turnschuhe mehr an, du hast Käsefüße.“
War aber kein großes Problem, da ich fortan barfuß ins Auto stieg. So mache ich das heute, von März bis Oktober.

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@Ford: Welche Automarke fährst du eigentlich? :wink:

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Problem ist oft ein Haftungsthema.

Der Fahrerlehrer haftet für Fehler, die der Schüler macht. Und wenn die Versicherung Schuhe fordert oder generell Ausreden sucht, wenn es ums Zahlen geht, dann würde der Fahrlehrer auf dem Schaden sitzen bleiben.

Also kein Gesetz, sondern schlicht Druck der Versicherung, selbst wenn der Schüler gar keine Ansprüche geltend machen würde.

Einen Mazda MX5 als Sommerauto und ansonsten einen viel zu großen SUV.

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Seeehr gute Geschichte, genau sowas wollte ich hören :smiley:

Da fällt mit Heinz Erhardt ein: „Fährt der alte Lord fort, fährt er mit dem Ford fort…“ :roll_eyes:

Fords Antwort ist hier natürlich vollkommen unbefriedigend. Sorry, mate! :see_no_evil: :joy:

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Und ich dachte, solche Typen gibt es nur in den USA, vorzugsweise im mittleren Westen…
Ich lerne also immer noch dazu…

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